Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Veranstaltungstechnik
319EventVerleih, Inhaber Nico Carl, Pfungstädter Str. 9a, 64319 Pfungstadt
Telefon +49 176 34264367 · E-Mail info@319eventverleih.de
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen 319EventVerleih – Nico Carl (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Gegenständen und damit zusammenhängende Leistungen.
2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend weder für ihre gewerbliche noch für ihre selbständige berufliche Tätigkeit abschließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
3. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Darstellungen und Preise auf der Website sowie Anfragen über das Anfrageformular sind noch kein verbindliches Angebot. Auf eine Anfrage erhält der Mieter vom Vermieter ein Angebot (Mietvertrag/Angebot) in Textform, in der Regel per E-Mail.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt – in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterschrift auf dem Mietvertrag – oder wenn der Vermieter eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt.
3. Für Erklärungen nach diesen AGB genügt die Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung bzw. Anlieferung (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe bzw. Abholung durch den Vermieter (Mietende). Abhol- und Rückgabetag zählen jeweils als Miettag. Für Wochenendpreise gilt die im Angebot genannte Mietzeit.
§ 4 Mietpreis
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Fehlt eine Vereinbarung, gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste (www.319eventverleih.de). Der Vermieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet.
§ 5 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Aufbau, Abbau oder Betreuung durch Personal erbringt der Vermieter nur, wenn sie vereinbart sind, und zu dem im Angebot genannten Preis. Ist für eine vereinbarte Zusatzleistung kein Preis genannt, schuldet der Mieter die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB).
§ 6 Stornierung durch den Mieter
1. Der Mieter kann den Vertrag bis zum Mietbeginn jederzeit stornieren. Die Stornierung ist in Textform (z. B. per E-Mail an info@319eventverleih.de) zu erklären; maßgeblich ist ihr Zugang beim Vermieter. Ein gesetzliches Widerrufsrecht (siehe Widerrufsbelehrung) bleibt unberührt.
2. Bei einer Stornierung kann der Vermieter statt der vereinbarten Vergütung eine pauschale Entschädigung verlangen. Sie beträgt, bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung (Miete und Zusatzleistungen):
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei,
- 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20 %,
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 %,
- 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 70 %,
- ab 2 Tagen vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 80 %.
3. Dem Mieter bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; eine gezahlte Pauschale wird darauf angerechnet.
§ 7 Zahlung und Kaution
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung bei Abholung bzw. Anlieferung fällig. Der Vermieter muss die Mietgegenstände nur Zug um Zug gegen Zahlung übergeben.
2. Der Vermieter kann eine Kaution in der im Angebot genannten Höhe verlangen, die bei Mietbeginn zu leisten ist. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe unverzüglich zurückgezahlt. Der Vermieter darf sie mit fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus dem Mietverhältnis verrechnen; über eine Verrechnung erhält der Mieter eine nachvollziehbare Abrechnung.
3. Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
§ 8 Übergabe und Mängel
1. Der Vermieter überlässt die Mietgegenstände in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält sie während der Mietzeit in diesem Zustand (§ 535 BGB). Abholung und Rückgabe erfolgen in Pfungstadt-Eschollbrücken nach vorheriger Terminvereinbarung, sofern keine Lieferung vereinbart ist.
2. Der Mieter soll die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Schäden prüfen und Mängel möglichst sofort, spätestens unverzüglich nach Entdeckung melden. Auf Wunsch wird ein Übergabeprotokoll (Lieferschein) erstellt. Unterlässt der Mieter eine Meldung, verliert er dadurch nicht seine gesetzlichen Rechte; er haftet jedoch für Schäden, die durch eine verspätete Meldung entstehen (§ 536c BGB).
3. Bei einem Mangel kann der Vermieter den Gegenstand reparieren oder gleichwertig ersetzen. Gelingt das nicht rechtzeitig, stehen dem Mieter die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere Minderung (§ 536 BGB) und Kündigung (§ 543 BGB). Sind mehrere Gegenstände als zusammengehörige Anlage vermietet, kann der Mieter den ganzen Vertrag kündigen, wenn der Mangel eines Teils die Nutzung der Anlage insgesamt wesentlich beeinträchtigt.
4. Empfiehlt der Vermieter für technisch anspruchsvolle Geräte ausdrücklich die Betreuung durch Fachpersonal und lehnt der Mieter dies ab, haftet der Vermieter nicht für Störungen, die auf einer fehlerhaften Bedienung durch den Mieter beruhen. Die Beweislast für einen Bedienungsfehler trägt der Vermieter.
5. Der Mieter holt die für seine Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen selbst und auf eigene Kosten ein.
6. Verpackungen, Schutzhüllen, Cases, Kabel, Bedienungsanleitungen und sonstiges Zubehör gehören zum Mietgegenstand und sind vollständig zurückzugeben.
§ 9 Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 eingreift.
4. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§ 10 Veranstaltungen mit Dritten (nur Unternehmer)
Ist der Mieter Unternehmer und setzt er die Mietgegenstände bei Veranstaltungen mit Dritten ein (z. B. Künstler, Gäste, Besucher), stellt er den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Mieters beruhen. Dies gilt nicht, soweit der Vermieter selbst nach § 9 haftet.
§ 11 Pflichten des Mieters während der Mietzeit
1. Der Mieter behandelt die Mietgegenstände pfleglich und setzt sie nur bestimmungsgemäß und nach den Bedienungsanleitungen ein. Der Aufbau, insbesondere das Hängen von Lautsprechern, Traversen und Scheinwerfern, darf nur durch fachkundige Personen und mit geeignetem Befestigungsmaterial erfolgen; die geltenden Sicherheitsvorschriften (z. B. DGUV, VDE) sind einzuhalten.
2. Der Mieter sorgt für eine geeignete, abgesicherte Stromversorgung und schützt die Geräte vor Nässe und Witterung.
3. Für Verlust und Beschädigungen während der Mietzeit haftet der Mieter, wenn er sie zu vertreten hat (§ 280 BGB). Gewöhnliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch hat er nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Der Schadensersatz richtet sich nach den Reparaturkosten bzw. bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden nach dem Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gegenstands; ein Abzug „neu für alt“ wird berücksichtigt. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
4. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters (Textform genügt) erlaubt.
§ 12 Versicherung
Dem Mieter wird empfohlen, die Risiken aus der Miete (Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Haftpflicht) zu versichern, etwa über eine Veranstaltungshaftpflicht- oder Elektronikversicherung.
§ 13 Rechte Dritter
Der Mieter hält die Mietgegenstände frei von Rechten Dritter (z. B. Pfändungen) und informiert den Vermieter unverzüglich, wenn Dritte Rechte an den Gegenständen geltend machen. Die notwendigen Kosten der Abwehr trägt der Mieter, soweit er die Inanspruchnahme zu vertreten hat.
§ 14 Kündigung
1. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) bleibt unberührt.
2. Ein wichtiger Grund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn der Mieter die Mietgegenstände trotz Abmahnung vertragswidrig gebraucht oder durch den Gebrauch eine erhebliche Gefahr für Personen oder Sachen entsteht; in diesem Fall ist eine Abmahnung entbehrlich.
§ 15 Rückgabe
1. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin in Pfungstadt-Eschollbrücken bzw. durch Abholung, sofern vereinbart.
2. Die Mietgegenstände sind vollständig, in sauberem Zustand und mit ordnungsgemäß aufgewickelten Kabeln zurückzugeben. Für außergewöhnliche Verschmutzung, die eine gesonderte Reinigung erfordert, kann der Vermieter die angemessenen Reinigungskosten verlangen. Für nicht aufgewickelte Kabel berechnet der Vermieter pauschal 4,00 € je Kabel; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands gestattet.
3. Der Vermieter prüft die Gegenstände nach der Rückgabe und teilt festgestellte Schäden oder fehlende Teile unverzüglich, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, in Textform mit.
4. Kann der Mieter die Mietzeit nicht einhalten, informiert er den Vermieter unverzüglich. Für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe schuldet er die vereinbarte Tagesmiete als Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB); weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 16 Langfristige Vermietung
Bei einer Mietzeit von mehr als zwei Monaten können gesonderte Vereinbarungen über Prüfungen, Wartung und Pflege getroffen werden. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt die Instandhaltung Sache des Vermieters; der Mieter gewährt ihm nach Absprache Zugang zu den Gegenständen.
§ 17 Verkauf von Verbrauchsmaterial und gebrauchten Gegenständen
1. Verkaufte Ware (z. B. Nebelfluid) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters.
2. Beim Verkauf gebrauchter Gegenstände an Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Übergabe, sofern dies vor Vertragsschluss gesondert und ausdrücklich vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB); im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände ausgeschlossen. Die Haftung nach § 9 Abs. 1 bleibt in allen Fällen unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Darmstadt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
4. Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Website) oder außerhalb der Geschäftsräume ab, steht ihm folgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (319EventVerleih, Inhaber Nico Carl, Pfungstädter Str. 9a, 64319 Pfungstadt, Telefon +49 176 34264367, E-Mail info@319eventverleih.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihren Widerruf auch online über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ erklären, die auf unserer Website unten auf jeder Seite und unter www.319eventverleih.de/widerruf/ erreichbar ist; Sie erhalten dann unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An 319EventVerleih, Inhaber Nico Carl, Pfungstädter Str. 9a, 64319 Pfungstadt, E-Mail info@319eventverleih.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): …
Bestellt am (*) / erhalten am (*): …
Name des/der Verbraucher(s): …
Anschrift des/der Verbraucher(s): …
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): …
Datum: …
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Stand: 6. Oktober 2026